Schulordnung

        • Hausordnung

        • Ergänzendes Regelwerk zur Hausordnung

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          Ergänzendes Regelwerk zur Hausordnung

           

          1. Präambel

          Wo viele Menschen zusammen lernen und arbeiten ist es besonders wichtig, dass man aufeinander Rücksicht nimmt. Klare Regeln und Abmachungen sollen dabei helfen, Konflikte und Schäden zu vermeiden und gewalttätiges Handeln zu verhindern. Die Regelungen in der Hausordnung sollen zu einem guten Schulklima und zu einem geordneten Ablauf des Schulbetriebes beitragen. Dazu gehören gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme, Höflichkeit und Freundlichkeit sowie Disziplin und Ordnung. Diese Prinzipien schließen Gewalt, Mobbing und Fremdenfeindlichkeit aus.

           

          2. Organisatorisches

          Unterrichts- und Pausenzeiten:

          1. Stunde                     07:30 – 08:15 Uhr

          2. Stunde                     08:20 – 09:05 Uhr

          3. Stunde                     09:30 – 10:15 Uhr

          4. Stunde                     10:25 – 11:10 Uhr

          5. Stunde                     11:20 – 12:05 Uhr

          6. Stunde                     12:15 – 13:00 Uhr

          7. Stunde                     13:30 – 14:15 Uhr

          8. Stunde                     14:20 – 15:05 Uhr

          Die Schule wird 07:15 Uhr geöffnet. Die Schüler tragen der Witterung und dem sozialen Miteinander entsprechend angemessene Kleidung. Sie hängen ihre Jacken und Mützen/Caps in der Garderobe ab und begeben sich ins Klassenzimmer. Wertsachen werden mitgenommen. Mit dem Vorklingeln ist jeder Schüler am Platz, und hat ausgepackt.

          Schüler dürfen den Schulbereich während des Unterrichts und in den Pausen grundsätzlich nicht verlassen. Ausnahme: Schüler der Klassen 8 bis 10 dürfen in der Mittagspause und in den Freistunden mit Erlaubnis der Eltern das Schulhaus verlassen.

           

          In den Hofpausen verlassen die Schüler der Klassen 5 und 6 die Unterrichtsräume und Flure und halten sich auf den festgelegten Freiflächen im Schulgelände auf. Damit kein Kind verletzt wird, dürfen keine Steine, Stöcke, Schneebälle und andere Gegenstände geworfen werden. Während der Frühstückspause ist der Aufenthalt im Schulclub für Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 7 möglich. Bei ungünstiger Witterung bleiben alle Schüler im Schulgebäude (Klassenzimmer, Flure, Mensa). Die kleinen Pausen dienen ausschließlich dem Zimmerwechsel. Rücksichtsvolles Verhalten ist dabei Grundsatz.

           

          3. Verhaltensregeln

          Jede Klasse sorgt beim Betreten und Verlassen der Räume für Ordnung. Montags, mittwochs und freitags werden die Stühle hochgestellt. Nach der letzten Stunde sind die Fenster zu schließen, ist das Zimmer zu kehren und ggf. das Licht zu löschen. In der Pause bleiben die Fenster geschlossen oder gekippt.

          Die Mensa dient der Essensaufnahme. Um nicht beim Essen gestört zu werden, wird nicht getobt oder gelärmt. Der Essensplatz wird sauber verlassen. Das Geschirr ist weggeräumt und der Tisch abgewischt.

          Schüler der Oberschule können ab 11:30 Uhr zu Mittag essen.

          Während des Unterrichts sind Essen und das Kauen von Kaugummi nicht gestattet. Trinken ist - in Absprache mit dem jeweiligen Fachlehrer - erlaubt.

          Um eine gesunde Kultur der Kommunikation zu schaffen bzw. zu erhalten, setzen wir das Konzept „handyfreie Schule“ um, welches besagt, dass generell alle Handys sowie Smartwatches, die aktiv mit dem Handy verbunden sind, verboten sind. Auf dem Schulgelände herrscht daher für alle SuS ein generelles Handyverbot. Die Handys wie auch o.g. Smartwatches haben während des Schultages im ausgeschalteten Zustand in der Schultasche zu sein.

          Neben den Handys sind auch andere elektronische Medien während des Unterrichts abzuschalten und in der Schultasche aufzubewahren. Bei einem Verstoß werden das Handy bzw. andere elektronische Medien vom Fachlehrer eingezogen und beim Schulleiter hinterlegt. Die Erziehungsberechtigten werden darüber informiert und können das Gerät, wenn es ein Folgeverstoß des Schülers bzw. der Schülerin war, am nächsten Tag in der Schule abholen.

          Schulbücher sind sorgsam zu behandeln. Eintragungen und Unterstreichungen dürfen nicht vorgenommen werden. Bei Verlust oder Beschädigung sind die Wiederbeschaffungskosten vom Schüler zu tragen.

          4. Verbote

          • Lärm und Störungen während der Unterrichtszeit
          • Gebrüll und Getobe in den Pausen
          • Verunreinigungen des Schulgebäudes und -geländes
          • Beschimpfungen, Beleidigungen und Herabwürdigungen anderer Personen, Raufereien und Schlägereien
          • Das Fotografieren sowie die Aufnahme (Video und Audio) von Mitschülern/-innen, Lehrer/-innen und weiterem Schulpersonal mit Handys oder anderen Geräten ohne deren Zustimmung
          • Das Rauchen auf dem Schulgelände und im Schulgebäude ist ausdrücklich verboten.
          • Der Genuss von Alkohol und der Konsum von Drogen jeglicher Art, eingeschlossen der „legalisierten“ Droge Cannabis, sind in der Schule und im Schulgelände verboten, ebenso das Mitbringen von Alkohol und Drogen! Gleiches gilt für Energydrinks und E-Zigaretten/ Vapes.

          Im Rahmen unserer Bestrebungen als „gesunde Schule“ im Fit4Future-Programm der DAK empfehlen wir, auf koffein- und zuckerhaltige Getränke im Schulalltag zu verzichten.

          • Das Mitbringen von Schuss-, Hieb- und Stichwaffen ist verboten!
          • Das Mitbringen von Feuerwerkskörpern, Feuerzeugen und anderen potenziell gesundheitsgefährdenden Stoffen ist verboten!
          • Das sicht- und hörbare Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist entsprechend § 86 und § 86a Strafgesetzbuch verboten.
          • Gewalt, Mobbing und Fremdenfeindlichkeit werden in keiner Form toleriert.

          Annaberg-Buchholz, 20.08.2025

           

           

          Änderungen zum Schuljahr 2025/26