Schulordnung

        • Hausordnung

        • Ergänzendes Regelwerk zur Hausordnung

        • 1. Präambel

          Wo viele Menschen zusammen lernen und arbeiten ist es besonders wichtig, dass man aufeinander Rücksicht nimmt. Klare Regeln und Abmachungen sollen dabei helfen, Konflikte und Schäden zu vermeiden. Die Hausordnung soll zu einem geordneten Ablauf des Schulbetriebes und zu einem guten Schulklima beitragen. Dazu gehören gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme, Höflichkeit und Freundlichkeit sowie Disziplin und Ordnung. Diese Prinzipien schließen Gewalt, Mobbing und Fremdenfeindlichkeit aus.

          2. Organisatorisches

          Unterrichts- und Pausenzeiten:

          1. Stunde 07:30 – 08:15 Uhr

          2. Stunde 08:20 – 09:05 Uhr

          3. Stunde 09:30 – 10:15 Uhr

          4. Stunde 10:25 – 11:10 Uhr

          5. Stunde 11:20 – 12:05 Uhr

          6. Stunde 12:15 – 13:00 Uhr

          7. Stunde 13:30 – 14:15 Uhr

          8. Stunde 14:25 – 15:10 Uhr

           

          Die Schule wird 07:15 Uhr geöffnet. Die Schüler hängen ihre Jacken und Mützen/Caps in der Garderobe ab und begeben sich ins Klassenzimmer. Wertsachen werden mitgenommen. Mit dem Vorklingeln ist jeder Schüler am Platz, und hat ausgepackt.

          Schüler dürfen den Schulbereich während des Unterrichts und in den Pausen grundsätzlich nicht verlassen. Ausnahme: Schüler der Klassen 8 bis 10 dürfen in der Mittagspause und in den Freistunden mit Erlaubnis der Eltern das Schulhaus verlassen.

          In den Hofpausen verlassen die Schüler der Klassen 5 und 6 die Unterrichtsräume und Flure und halten sich auf den festgelegten Freiflächen im Schulgelände auf. Damit kein Kind verletzt wird, dürfen keine Steine, Stöcke, Schneebälle und andere Gegenstände geworfen werden. Bei ungünstiger Witterung bleiben alle Schüler im Schulgebäude (Klassenzimmer, Flure, Mensa). Die kleinen Pausen dienen ausschließlich dem Zimmerwechsel. Rücksichtsvolles Verhalten ist dabei Grundsatz.

          3. Verhaltensregeln

          Jede Klasse sorgt beim Betreten und Verlassen der Räume für Ordnung. Montags, mittwochs und freitags werden die Stühle hochgestellt. Nach der letzten Stunde sind die Fenster zu schließen, ist das Zimmer zu kehren und ggf. das Licht zu löschen. In der Pause bleiben die Fenster geschlossen.

          Die Mensa dient der Essensaufnahme während der Frühstücks- und der Mittagspause. Um nicht beim Essen gestört zu werden, wird nicht getobt oder gelärmt. Der Essensplatz wird sauber verlassen. Das Geschirr ist weggeräumt und der Tisch abgewischt.

          Speisen aus der Mensa dürfen nicht mit in die Klassenräume genommen werden. Schüler der Oberschule können ab 11:30 Uhr zu Mittag essen. Während des Unterrichts sind Essen und das Kauen von Kaugummi nicht gestattet. Trinken ist - in Absprache mit dem jeweiligen Fachlehrer - erlaubt.

          Um eine gesunde Kultur der Kommunikation zu schaffen bzw. zu erhalten, setzen wir das Konzept „handyfreie Schule“ um, welches besagt, dass generell alle Handys sowie Smartwatches, die aktiv mit dem Handy verbunden sind, verboten sind. Auf dem Schulgelände herrscht daher für alle SuS ein generelles Handyverbot. Die Handys wie auch o.g. Smartwatches haben während des Schultages im ausgeschalteten Zustand in der Schultasche zu sein.

          Neben den Handys sind auch andere elektronische Medien während des Unterrichts abzuschalten und in der Schultasche aufzubewahren. Bei einem Verstoß werden das Handy bzw. andere elektronische Medien vom Fachlehrer eingezogen und beim Schulleiter hinterlegt. Die Erziehungsberechtigten werden darüber informiert und können das Gerät, wenn es ein Folgeverstoß des Schülers bzw. der Schülerin war, am nächsten Tag in der Schule abholen.

          Schulbücher sind sorgsam zu behandeln. Eintragungen und Unterstreichungen dürfen nicht vorgenommen werden. Bei Verlust oder Beschädigung sind die Wiederbeschaffungskosten vom Schüler zu tragen.

          4. Verbote

          • Lärm und Störungen während der Unterrichtszeit
          • Gebrüll und Getobe in den Pausen
          • Verunreinigungen des Schulgebäudes und -geländes
          • Beschimpfungen anderer Personen, Raufereien und Schlägereien
          • Das Fotografieren sowie die Aufnahme (Video und Audio) von Mitschülern/-innen, Lehrer/-innen und weiterem Schulpersonal mit Handys oder anderen Geräten ohne deren Zustimmung
          • Das Rauchen auf dem Schulgelände und im Schulgebäude ist ausdrücklich verboten.
          • Der Genuss von Alkohol und der Konsum von Drogen jeglicher Art, eingeschlossen der legalisierten Droge Cannabis, sind in der Schule und im Schulgelände verboten, ebenso das Mitbringen von Alkohol und Drogen! Gleiches gilt für Energydrinks.
          • Das Mitbringen von Schuss-, Hieb- und Stichwaffen ist verboten!
          • Das Mitbringen und Zünden von Feuerwerkskörpern ist verboten!
          • Das sicht- und hörbare Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist entsprechend § 86 und § 86a Strafgesetzbuch verboten.
          • Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit werden in keiner Form toleriert.

           

          Annaberg-Buchholz, 11.07.2023